Ferienjob, Praktikum oder Minijob – was Schüler wirklich wissen sollten

Supermarkt, Eiscafé oder Ferienlager: Viele Schüler nutzen freie Zeit für erste Jobs oder Praxisluft – und fragen sich, was steuer- und versicherungstechnisch gilt. Wer die Basics kennt, arbeitet entspannter und schützt sich richtig.

Die drei Varianten im Überblick

Ferienjob (kurzfristige Beschäftigung)

  • Zeitlich begrenzt (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr).
  • In der Regel keine Sozialbeiträge für Schüler; Steuern meist nicht fällig, wenn keine weiteren Einkünfte anfallen.
  • Ideal für die großen Ferien.

Praktikum

  • Schul-/Pflichtpraktikum: über die Schule gesetzlich unfallversichert.
  • Freiwilliges Praktikum in den Ferien: Absicherung hängt vom Betrieb und Praktikumsstatus ab – vorab klären, wie Unfall-/Haftpflicht geregelt sind.

Minijob (geringfügige Beschäftigung)

  • Entlohnung bis zur aktuellen Minijob-Grenze.
  • Rentenversicherungspflicht mit Option auf Befreiung.
  • Keine eigenen Krankenkassenbeiträge, solange Schülereigenschaft/Familienversicherung besteht.

Wer versichert was?

Unfallversicherung

  • Gilt während der Arbeit und auf dem direkten Weg dorthin (z. B. bei Schulpraktika und i. d. R. auch Ferienjob).
  • Freizeitunfälle sind nicht abgedeckt → private Unfallversicherung kann sinnvoll sein.

Haftpflicht

  • Schäden, die du im Job/Praktikum verursachst, können teuer werden.
  • Meist über die private Haftpflicht der Eltern mitversichert – Bedingungen prüfen (Betriebsschäden, Ausschlüsse, Deckungssummen).

Krankenversicherung

  • Schüler bleiben i. d. R. familienversichert (bis 25), solange keine hauptberufliche Tätigkeit vorliegt.
  • Bei >20 Std./Woche oder speziellen Konstellationen kann die Familienversicherung ruhen/entfallenvorher abklären.
  • Bei kurzzeitigen Ferienjobs gibt es häufig Ausnahmen – trotzdem vorab prüfen.

Checkliste für Schüler & Eltern

  • Status klären: Ferienjob, Praktikum oder Minijob – jede Form hat eigene Regeln.
  • Versicherungsnachweis besorgen: Arbeitgeber/Schule sollen schriftlich bestätigen, wie du versichert bist.
  • Haftpflicht checken: Deckt sie Tätigkeiten im Betrieb ab? Genug Deckungssumme?
  • Unfallschutz ergänzen: Freizeitunfälle sind gesetzlich nicht abgesichert.
  • Grenzen beachten: Kurzfristige Beschäftigung max. 3 Monate/70 Tage pro Kalenderjahr.
  • Unterlagen sammeln: Vertrag, Einsatzzeiten, Ansprechpartner, Unfallmeldung/Prozesse.

Ein Ferienjob bringt Erfahrungen – und das erste eigene Geld. Wer früh klärt, wie er versichert ist, arbeitet sorgloser und lernt ganz nebenbei die wichtigsten Spielregeln rund um Arbeit, Steuern und Absicherung kennen.

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Regeln/Schwellenwerte können sich ändern – im Zweifel beim Arbeitgeber, der Minijob-Zentrale oder der Krankenkasse nachfragen.

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